
(Evangelische Kirche im Rheinland)[1]
Die im August bzw.
Dezember 2009 von meinem Mann und mir gemeinsam mit unseren beiden Söhnen
vollzogene Konversion in die Evangelische Kirche ist das Ergebnis unseres
ökumenisch orientierten Engagements in der römisch-katholischen
Kirchenreformbewegung. Über zwanzig Jahre waren wir davon ausgegangen, dass
eine am Evangelium orientierte Verwirklichung der mit dem II. Vatikanischen Konzil begonnenen
Kirchen- und Liturgiereform in der Römisch-Katholischen Kirche möglich sei. In
letzter Konsequenz hätte eine solche Reform die Römisch-Katholische Kirche
„protestantisiert“. Dieser Vorwurf der Gegner der Reform trifft zu. Die
Römisch-Katholische Kirche hätte ihr Kirchen-, Liturgie- und Amtsverständnis
strikt an der Rechtfertigungslehre ausrichten müssen. Damit hätte sie jegliche
Idee einer Heilsnotwendigkeit rubrizistischer Vorschriften und einer am
Geschlecht und an der Lebensform orientierten Zugangsbeschränkung zum
kirchlichen, respektive liturgischen Leitungsdienst zurückweisen müssen. Mit
der päpstlichen Wiedereinführung des Tridentinischen Ritus als gleichberechtigt
neben der nachkonziliaren Liturgie (2007) und der Wiederaufnahme der
fundamentalistischen Priesterbruderschaft
St. Pius X. durch Benedikt XVI. im Januar 2009 wurde eine Entwicklung
deutlich, die sich bereits seit den 1980er Jahren abgezeichnet hatte, die aber
seitens der Reformbewegung nicht ernst genug genommen worden ist. Im Folgenden
beschreibe ich mein Engagement in der Reformbewegung und den
Bewusstseinswandel, der seit Januar 2009 zu der Erkenntnis geführt hat, dass
für uns ein weiteres Engagement für eine am Evangelium orientierte,
reformbereite und geschwisterliche Kirche von jetzt an nur noch in einer Kirche
der Reformation möglich ist.
Mein Engagement in
der römisch-katholischen
Kirchenreformbewegung begann Ende der 1980er Jahre mit dem Eintritt in die
Reformgruppe „Maria von Magdala. Initiative
Gleichberechtigung für Frauen in der Kirche“. Dieses Engagement in der
zentralen Frage der Frauenrechte habe ich von Anfang an mit der grundsätzlichen
Forderung nach Achtung des Rechtes auf sexuelle Selbstbestimmung v. a.
homosexuell orientierter Mitglieder in der Römisch-Katholischen Kirche
verbunden. Wie die Frauenemanzipation, so ist auch die Emanzipation homosexuell
orientierter Menschen ein emanzipatorischer Prozess aus der Kraft des Exodus
und des Ostermorgens und somit wesentliches Element der jüdisch-christlichen
Tradition. Die rigide römisch-katholische Sexualmoral hat sich – nicht nur im
Kontext der Zölibatsverpflichtung und des 2005 verhängten Verbotes der Weihe
gleichgeschlechtlich Orientierter[2] – als
probates Mittel zur Behinderung solcher Emanzipationsprozesse erwiesen und wird
als solches weiterhin genutzt. Hinzu kommt, dass unter diesen Umständen die
Erpressbarkeit v. a. homosexuell orientierter kirchlicher Mitarbeitender als
Disziplinierungsinstrument von der katholischen Kirchenleitung mindestens in
Kauf genommen und teils auch bewusst genutzt wird. Mein emanzipatorischer
Ansatz in Verbindung mit internationalen Kontakten im Kontext einer
Verfassungsinitiative für die Römisch-Katholische Kirche führte dazu, dass ich
während meiner gesamten Studienzeit nicht sicher war, die römisch-katholische
Unterrichtserlaubnis für den Schuldienst bzw. bei weiterer universitärer
Laufbahn die kirchliche Lehrerlaubnis zu erhalten bzw. nach Erhalt behalten zu
können. Die Entscheidung, nach dem Wechsel von der WWU Münster an die Bonner
RFWU zusätzlich das Studium der Romanistik aufzunehmen, hatte in dieser
Unsicherheit ihren Ursprung. Der Abschluss in diesem dritten Fach war
angesichts der Arbeitsbelastung durch die mit der Diplomarbeit verbundenen
Auslandsaufenthalte nicht zu realisieren.
Die am 6. Januar
1989 anlässlich der Ausdehnung der päpstlichen Unfehlbarkeit auf umstrittene
moralische Fragen verfasste »Kölner
Erklärung: Wider die Entmündigung – für eine offene Katholizität«
wurde von der deutlichen Mehrheit der damaligen Dozentinnen und Dozenten der
Bonner kath.-theologischen Fakultät getragen und prägte den Lehrbetrieb auf
vielfache Weise.
In diesem Kontext stand die Bitte meines Doktorvaters Prof.
Albert Gerhards, den Inhalt meiner Diplomarbeit zu publizieren und dem Ganzen
durch den Ausbau zur Promotion mehr Gewicht in der harten innerkirchlichen
Reformdebatte zu verleihen. Ich bin dieser Bitte nachgekommen, obwohl mir
bewusst war, dass ich als Schülerin eines in Fragen der Liturgiereform sowohl
in der Ökumene als auch international renommierten Doktorvaters in der
deutschen universitären Landschaft einen schweren Stand haben würde. Die
Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) unter Leitung des
Kölner Erzbischofs hatte die Zusammenarbeit mit ihm aufgekündigt. Bei einer
eventuellen Berufung auf einen deutschen Lehrstuhl – nach dem bischöflichen
Veto gegen die Berufung Theresa Bergers für eine Frau im Fach
Liturgiewissenschaft sowieso kaum mehr wahrscheinlich – war in dieser
Konstellation erheblicher Widerstand aus den Reihen der DBK zu befürchten. Doch
gerade in Anbetracht dieser Auseinandersetzungen schien es mir lohnend, meine
französischen Erfahrungen mit einer synodal organisierten Kirche und mit ihrem
überzeugenden diakonischen Selbstverständnis im deutschsprachigen Raum bekannt
zu machen.
Gespräche mit
meinen damaligen Bonner Lehrern anlässlich der Wiederzulassung des
Tridentinischen Ritus 2007 und der Wiederaufnahme der Piusbruderschaft 2009 haben ergeben, dass ihre Befürchtungen
aus der Zeit der Kölner Erklärung
durch die gegenwärtigen Entwicklungen noch weit übertroffen werden. Den schon
in den 1990er Jahren in der katholischen Kirchenleitung um sich greifenden
Fundamentalismus hätten wir alle viel deutlicher wahrnehmen müssen. Die mit dem
II. Vatikanischen Konzil
angestoßene Kirchen- und Liturgiereform (Communio-Ekklesiologie/Synodalität,
Teilhabe aller begründet in Taufe und Eucharistie) bedeuten in diesen
fundamentalistischen katholischen Kreisen genau die Protestantisierung der Römisch-Katholischen
Kirche, gegen die man sich seit der Reformation zur Wehr setzt. Die in der
Reformation gründende Möglichkeit zur Opposition gegen Rom und die Wahlfreiheit
des Einzelnen angesichts wachsender religiöser Pluralität in der beginnenden
Moderne bedeuteten das Ende der römischen Monopolstellung in der Christenheit[3] – ein
Verlust, den katholische Fundamentalisten den Reformatoren bis heute anlasten.
Die Aufwertung des tridentinischen Ritus durch seine Gleichsetzung mit der
nachkonziliar reformierten Liturgie (nicht nur für die Feier der Eucharistie,
sondern für alle Feiern der Sakramente und Sakramentalien) macht die
antiprotestantische Spitze der römischen Maßnahmen deutlich. Mit der
päpstlichen Inanspruchnahme der alleinigen Interpretationshoheit über die
Dokumente des II. Vatikanischen Konzils,
der zufolge dieses Konzil kein Reformkonzil war und die Konzilsdekrete
in ungebrochener Kontinuität zu allen bisherigen Konzilien stehen („Die Rede
des Heiligen Vaters an die Römische Kurie anlässlich der Überbringung der
Weihnachtsglückwünsche (22. Dezember 2005)[4]
stellt die hermeneutischen Prinzipien für eine korrekte Interpretation der
Dokumente des II. Vatikanischen Konzils dar.“[5]),
wird die Irrtumsfreiheit aller Konzilien gegen die Position der Reformation
bekräftigt. Diese päpstliche Interpretation ist notwendige Verhandlungsbasis
für die Gespräche der Glaubenskongregation mit den Bischöfen der
fundamentalistischen Piusbruderschaft.
Im Zuge meines
öffentlichen Engagements gegen die im Januar 2009 erfolgte Wiederaufnahme
der Priesterbruderschaft
St. Pius X. in die kath. Kirche (Redaktion der Petition Vaticanum II „Für die uneingeschränkte Anerkennung
der Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils“ www.petition-vaticanum2.org und
Vertretung der Petition gegenüber der DBK und der Glaubenskongregation) erhielt
ich weit reichende Einblicke in die Auswirkungen des international wachsenden
kirchenamtlich geförderten Fundamentalismus und seiner Kontakte in internationale
rechtsextreme Kreise[6].
Neben der Piusbruderschaft und
zahlreichen vergleichbaren Gruppierungen ist in diesem Zusammenhang v. a. das
seit Jahrzehnten mit römischer Förderung international finanzstark und
einflussreich operierende Opus Dei
zu nennen. Diese Einblicke, verbunden mit drohenden disziplinarischen Maßnahmen
der katholischen Kirchenleitung gegen mich, waren für meine Konversion
ausschlaggebend:
2.
Aus feministisch-theologischer Perspektive erschrecken die
disziplinarischen Maßnahmen, die der Vatikan gegenwärtig Frauenorden gegenüber
anwendet, die seit dem Konzil neue Wege im gemeinschaftlichen Leben und Dienst
in der Welt gesucht und gefunden haben. Kontrolliertes Ordensleben in
klösterlicher Umgebung und mit der Verpflichtung zum Ordenshabit werden nun von
denen gefordert, die weltweit seit vielen Jahren in kleinen Gemeinschaften und
in Zivil mitten unter Benachteiligten leben und arbeiten. Des weiteren
schockieren internationale Berichte von Missständen in – letztinstanzlich von
Männern – kontrollierten Frauenklöstern bis hin zu sexualisierter Gewalt von
Klerikern gegenüber Ordensfrauen (v. a. in Indien und Afrika). Damit spitzt
sich die Frage nach der Rolle der Frau und nach dem Respekt vor ihren Rechten
in der Römisch-Katholischen Kirche weiter zu.
3.
Die mit dem Engagement gegen den Fundamentalismus verbundene
internationale Arbeit zum Thema (sexualisierte) Gewalt in der
Römisch-Katholischen Kirche brachte mich 2009 in Kontakt sowohl mit dem
(zwangs)emeritierten australischen Weihbischof Geoffrey Robinson (vormals
Leiter der australischen bischöflichen Aufklärungskommission) als auch mit
irischen Kolleginnen und Kollegen aus
Theologie, Geschichtswissenschaft, Pädagogik und Psychologie, die im
Kontext der katholischen Misshandlungsskandale forschen und publizieren. Für
2010/2011 konnte ich mit Hilfe dieser Kontakte zwei deutsche
Publikationsprojekte mit initiieren und fachlich betreuen: Bischof emerit. Geoffrey Robinson: Macht, Sexualität
und die katholische Kirche. Eine notwendige Konfrontation, Publik-Forum Verlag
Oberursel 2010 (= deutsche Übersetzung des australischen Originals Confronting
Power and Sex in the Church. Reclaiming
the Spirit of
4.
Mit dem im Mai 2009 in Rom höchstrichterlich bestätigten
Entzug des passiven Wahlrechts bei Opposition gegen den Ortsbischof wurden der
Mangel an Rechtssicherheit im System der Römisch-Katholischen Kirche und die
massive kirchenamtliche Abwehr von Reforminitiativen einmal mehr
offensichtlich. Der Entzug betrifft alle ehrenamtlichen kirchlichen Wahlämter.
Anlass war die öffentliche Opposition gegen die willkürliche Auflösung des
Diözesanrates durch den Bischof von Regensburg[7].
Betroffen vom Entzug des passiven Wahlrechts sind der ehemalige Vorsitzende des
Diözesanrates (Ehrenamt) und sein Stellvertreter. Obwohl die
Kirchenreformorganisation Wir-sind-Kirche
in Regensburg nur am Rande involviert war, enthält das römische Urteil eine
deutliche Warnung, keine „enge Verbindung“ mit „den Anführern dieser
Vereinigung“ einzugehen[8]. Das
römische Urteil musste auch im Kontext der »Petition
Vaticanum II« für alle Beteiligten als Warnung gelesen werden.
5.
Die Position der römisch-katholischen Kirchenleitung in
Fragen der Eucharistietheologie und der eucharistischen Gastfreundschaft, wie
sie auch anlässlich der Vorbereitung und Durchführung des 2. Ökumenischen Kirchentages wieder in
aller Härte deutlich geworden ist, habe ich nie vertreten. Hier wie in
zahlreichen anderen Punkten geriet ich in Konflikt mit dem katholischen
Kirchenrecht von 1983, dessen Gehorsamsforderung (Canones 749-754) u. a.
die Vertreter der Kölner Erklärung
kritisiert hatten. Die vorkonziliar orientierte und antiprotestantisch
ausgerichtete Eucharistielehre wird komplementiert durch verstärkte
disziplinarische Maßnahmen v. a. bei Verstößen gegen die rigide katholische
Sexualmoral. In den Ländern Lateinamerikas und Osteuropas sind dabei
insbesondere die Bischöfe des Opus Dei
Feder führend. Die Verweigerung der Kommunion ist nach wie vor zentrales
Disziplinierungsinstrument gegenüber den Mitgliedern der Römisch-Katholischen
Kirche. Ließe man Protestanten zur Eucharistie zu, unterständen diese nicht dem
katholischen Kirchenrecht und das Instrument wäre ihnen gegenüber nicht
wirksam. Es entstünde innerhalb der Katholischen Kirche gewissermaßen
zweifaches ‚Recht’, was die amtskirchliche Autorität untergraben würde. Als
Liturgiewissenschaftlerin sehe ich mich verpflichtet, diesen legalistischen
Missbrauch des Sakramentes offen zu legen und die in der Praxis Jesu
vermittelte Einladung Gottes an alle Getauften als Richtschnur für eine
glaubwürdige Feier des Abendmahles zu betonen.
Als christliche
Theologin und als Historikerin und Pädagogin im staatlichen Schuldienst eines
freiheitlichen Rechtsstaates kann ich die Mitgliedschaft in einer Kirche, deren
Leitung einer solchen Fundamentalisierung nicht nur ungehindert Raum lässt,
sondern sie auch noch fördert, nicht länger mit meinem Gewissen vereinbaren.
Die von mir lange verfolgte Idee, durch eine am Evangelium orientierte,
fachlich fundierte, konsequente und international vernetzte nachkonziliare
Reformarbeit dem römisch-katholischen Fundamentalismus Einhalt zu gebieten, hat
sich auch in Anbetracht der zunehmenden disziplinarischen Maßnahmen (nicht nur
gegen missliebige Mitarbeitende im kirchlichen Dienst und in den Lehrberufen,
sondern auch per Entzug des passiven Wahlrechts gegen ehrenamtliche
Mitarbeitende) als unrealistisch erwiesen.
Mit der Konversion bringe ich meinen reichen
Erfahrungsschatz ein in eine Kirche, die mir aus familiären Gründen seit meiner
Kindheit vertraut ist und mit der mich lange Jahre ökumenischer Beziehungen
verbinden. In Zeiten, in denen in unserer Nachbarschaft keine reformorientierte
katholische Gemeinde zu finden war, haben mein Mann und ich immer die
Gastfreundschaft evangelischer Gemeinden genossen. Unsere Kinder besuchten den
evangelischen Kindergarten und waren schon vor der Konversion in evangelischen
Gottesdiensten zuhause.
Ich bin in eine
Kirche konvertiert, die sich zu Jesus Christus als dem lebenden und Leben
schenkenden Wort Gottes bekennt (Kirchenordnung
der EKiR, Grundartikel I.) und die sich darum als ecclesia reformata et
semper reformanda mit Hilfe einer wandlungsfähigen und wandlungsbedürftigen
presbyterial-synodalen Ordnung versteht (Kirchenordnung
der EKiR, Hinweis zur
Fassung vom 1. Mai 2008, dazu Art.
126,3). In eine Kirche, in der „die Heilige Schrift die alleinige
Quelle und vollkommene Richtschnur des Glaubens, der Lehre und des Lebens ist“
(Kirchenordnung der EKiR,
Grundartikel I.) und nicht autoritär vertretene kirchenamtliche Verlautbarungen
(Barmer Theologische Erklärung These
1). In eine Kirche, die jegliche staatskirchliche Attitüde ablehnt (Barmen These 5). In eine Kirche, in der
die Sicht des Menschen als „begnadigter Sünder“ (Barmen These 3) mit der Rechtfertigungslehre Ernst macht und
in der aus der Kraft des Exodus und des Ostermorgens Aufbrüche in und zur
christlichen Freiheit möglich und gewollt sind. In eine Kirche, deren
Amtsverständnis „keine Herrschaft der einen über die anderen [begründet],
sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen
Dienstes“ (Barmen These 4)
darstellt. In eine Kirche, in der mit der Rechtssicherheit einer
presbyterial-synodal beratenen und beschlossenen Kirchenverfassung alle
Getauften, Frauen wie Männer, ehrenamtlich wie beruflich tätig gleichberechtigt
miteinander leben, lehren und feiern können (Kirchenordnung
der EKiR, Art. 2,2 und
42,2) und in der die sexuelle Orientierung nicht zu unevangelischer
Diskriminierung und damit verbundener Erpressbarkeit führt (Synode der EKD 2010, Novelle des
Pfarrdienstgesetzes).
Im Rahmen meiner
Tätigkeit in der Gesellschaft für
Evangelische Theologie (GET), in der Arbeitsgemeinschaft
Evangelischer Liturgikdozentinnen und –dozenten in Deutschland (AELD)
bei der EKD sowie meines Engagements für das Netzwerk
Kirchenreform (www.netzwerkkirchenreform.de)
und für die Evangelische inklusive
Zukunftsschule im Kirchenkreis Essen erlebe ich Menschen voller
Pioniergeist, die trotz aller Mühe mit der ecclesia reformata et semper
reformanda Ernst machen. Für meine weitere Tätigkeit in der theologischen
Forschung und Lehre fühle ich mich durch diese Weggemeinschaft gestärkt.
Kurzbiografie Lioba Zodrow:
Dr. theol. Lioba Zodrow, geb. 1967, verheiratet, zwei
Kinder. Studium der kath. Theologie und der Geschichtswissenschaften in Münster
und Bonn. Zahlreiche Studienaufenthalte in Frankreich sowie Lehramtsausbildung.
1999 Promotion am Lehrstuhl für Liturgiewissenschaft der RFWU Bonn, Prof. Dr.
Albert Gerhards, zum Thema „Gemeinde lebt im Gottesdienst. Die
nachkonziliare Liturgiereform in Frankreich und ihre Voraussetzungen“.
Internationale Referentinnentätigkeit und Publikationen zur Umsetzung der mit
dem II. Vatikanischen Konzil
begonnenen umfassenden Kirchenreform mit den Schwerpunkten Kirchenverfassung,
Bildungsarbeit und Taufpastoral. Mitglied der kath. Kirchenreformbewegung.
Mitinitiatorin, Redakteurin und Sprecherin der im Januar 2009 anlässlich der
Wiederaufnahme der fundamentalistischen Priesterbruderschaft St. Pius X.
gestarteten internationalen Petition
Vaticanum II (www.petition-vaticanum2.org).
Internationale Arbeiten zur Gewaltausübung in autoritären/totalitären Systemen.
Konversion in die Evangelische Kirche im Dezember 2009.
Koordination und Fachbearbeitung der Übersetzungen folgender
internationaler Publikationen zum Thema Gewaltausübung in kirchlichen
Einrichtungen:
Geoffrey Robinson: Confronting Power and Sex in
the Catholic Church. Reclaiming the Spirit of
dt. Übers.: Macht, Sexualität und die katholische Kirche.
Eine notwendige Konfrontation, Oberursel 2010
Tony Flannery (Ed.): Responding to the Ryan
Report, Dublin 2009 und ein weiterer irischer Beitrag in: Michael Albus / Ludwig Brüggemann
(Hg.): Hände weg! Sexuelle Gewalt in der Kirche, Kevelaer 2011
Literaturhinweise:
Michael Albus / Ludwig Brüggemann: Hände weg! Sexuelle Gewalt in der Kirche, Kevelaer
2011 (u. a. mit interdisziplinären irischen Beiträgen aus Tony Flannery (Ed.): Responding to
the Ryan Report, Dublin 2009)
Wolfgang Beinert (hg.): Vatikan und Pius-Brüder. Anatomie einer Krise, Freiburg i.
Brsg. 2009, darin besonders Thomas Rigl:
Die Pius-Bruderschaft als fundamentalistische Bewegung, S. 31-43.
David Berger:
Der Heilige Schein. Als schwuler Theologe in der katholischen Kirche, Berlin
2010
Peter L. Berger / Anton Zijderfeld: Lob des Zweifels. Was ein überzeugender Glaube
braucht (Orig.: „In Praise of Doubt. Harper One”, 2009, aus dem Amerikanischen
von Bernhardin Schellenberger), Freiburg i. Brsg. 2010
Martin Buber: Das
dialogische Prinzip, Heidelberg 41979
Sabine Demel: Zur
Verantwortung berufen. Nagelproben des Laienapostolats (= Quaest. Disput. 230), Freiburg i. Brsg.
2009, darin besonders: Exkurs: Die besondere Situation im Bistum Regensburg, S.
187-235
Véronique Duborgel: In der Hölle des Opus Dei. Eine Dokumentation (Orig.: Dans l’Enfer de
l’Opus Déi, Paris 2007), Wien-Klosterneuburg 2009
Magdalene L. Frettlöh: Der auferweckte Gekreuzigte und die Überlebenden sexueller
Gewalt. Kreuzestheologie genderspezifisch wahrgenommen, in: Rudolf Weth (Hg.): Das Kreuz Jesu.
Gewalt – Opfer – Sühne (= Dokumentation der Jahrestagung der Gesellschaft für Evangelische Theologie
2001 in Münster), Neukirchen-Vluyn 2001, S. 77-104
Til Galrev (Hg.): Der Papst im Kreuzfeuer. Zurück zu
Pius oder das Konzil fortschreiben?, Berlin 2009, darin besonders Jean-Pierre Wils: Drei (persönliche)
Gründe, die Kirche zu verlassen, S. 197-204
Albert Gerhards (Hg.): Ein Ritus – zwei
Formen. Die Richtlinie Papst Benedikts XVI. zur Liturgie, Freiburg i. Brsg.
2008
Florian Götz / Oliver Das Gupta: Liebe deinen Nächsten – auch mit der Rute! Kindererziehung
mit dem Rohrstock hat in fundamentalchristlichen Kreisen Konjunktur –
schließlich steht das so in der Bibel. In: SZ 35./26. September 2010, S. 14
Hermann Häring: Im Namen des Herrn. Wohin der Papst die Kirche führt, Gütersloh 2009
Martha Heizer / Hans Peter Hurka: Mitbestimmung und Menschenrechte. Plädoyer für eine
demokratische Kirchenverfassung, Kevelaer 2011
Peter Hertel: Schleichende
Übernahme. Das Opus Dei unter Papst Benedikt XVI., 22009
Peter Hünermann (Hg.): Exkommunikation oder Kommunikation? Der Weg der Kirche nach
dem II. Vatikanum und die Pius-Brüder (= Quaest. Disput. 236), Freiburg i.
Brsg. 2009
Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im deutschen Bundestag (17/3138) zu
„extremistischen Auffassungen der Piusbruderschaft“: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/031/1703138.pdf
http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_10/2010_352/04.html
Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/033/1703334.pdf
Hanspeter Oschwald: Im Namen des heiligen Vaters. Wie fundamentalistische Mächte die Kirche
steuern, München 2010
Stephan H. Pfürtner: Kirche und Sexualität, Hamburg 1972
Ders.: Fundamentalismus.
Die Flucht ins Radikale, Freiburg i. Brsg. 1991
Alan Posener: Benedikts
Kreuzzug. Der Angriff des Vatikans auf die moderne Gesellschaft, Berlin 2009
Geoffrey Robinson:
Confronting Power and Sex in the Catholic Church. Reclaiming the Spirit of
dt. Übers.:
Macht, Sexualität und die katholische Kirche. Eine notwendige Konfrontation,
Oberursel 2010
Gerhard Wehr: Martin
Buber. Leben – Werk – Wirkung, Gütersloh 2010
Paul Weß:
Glaube aus Erfahrung und Deutung. Christliche Praxis statt Fundamentalismus,
Salzburg-Wien 2010
[1] Verfasst im Dezember 2010 als Anlage zum Antrag auf Erteilung der Vocatio durch das Landeskirchenamt der EKiR.
[2] Benedikt XVI.: Instruktion über die Kriterien zur Berufungserklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesteramt und zu den heiligen Weihen, www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccatheduc/documents/rc_con_ccatheduc_doc_20051104_instruzione_ge.html, vgl. dazu David Berger: Der heilige Schein. Als schwuler Theologe in der katholischen Kirche, Berlin 2010, S. 187ff.
[3] Vgl. hierzu Peter L. Berger / Anton Zijderfeld: Lob
des Zweifels. Was ein überzeugender Glaube braucht (Orig.: „In Praise of
Doubt. Harper One”, 2009, aus dem Amerikanischen von Bernhardin
Schellenberger), Freiburg i. Brsg. 2010, S 29 ff u. 61 ff.
[4] http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2005/december/documents/hf_ben_xvi_spe_20051222_roman-curia_ge.html
[5]
Aus
der abschließenden Mitteilung der römischen Glaubenskongregation auf die Petition Vaticanum II, zit. in: Den
Glaubensmut der Konzilspäpste und der Konzilsväter nicht verraten! Erklärung zur abschließenden Mitteilung der
Glaubenskongregation auf die Petition Vaticanum II vom 14.
August 2009 www.petition-vaticanum2.org
[6] Vgl. hierzu detailliert David Berger: Der heilige Schein. Als
schwuler Theologe in der katholischen Kirche, Berlin 2010. Vgl. auch Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im deutschen Bundestag (17/3138) zu „extremistischen Auffassungen
der Piusbruderschaft“:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/031/1703138.pdf
http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_10/2010_352/04.html
sowie die Antwort der Bundesregierung:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/033/1703334.pdf
[7] Sabine Demel: Zur Verantwortung berufen.
Nagelproben des Laienapostolats (= Quaest. Disput. 230), Freiburg i. Brsg. 2009, Exkurs:
Die besondere Situation im Bistum Regensburg, S. 187-235.
[8] Oberstes Gericht der Apostolischen Signatur, Prot. N. 40073/07 CA Regensburger Rechtssache Erklärung der Unfähigkeit zum passiven Wahlrecht ( Herr F. Wallner – Kleurskongregation), Abschließendes Dekret vom 5. Mai 2009, S. 3.
[9] Den Glaubensmut der Konzilspäpste und der Konzilsväter nicht verraten! Erklärung zur abschließenden Mitteilung der Glaubenskongregation auf die Petition Vaticanum II vom 14. August 2009, Schlussabschnitt.