Erklärung zum Hintergrund der Konversion

aus der Römisch-Katholischen Kirche in die Evangelische

Dr. Lioba Zodrow

(Evangelische Kirche im Rheinland)[1]

 

Die im August bzw. Dezember 2009 von meinem Mann und mir gemeinsam mit unseren beiden Söhnen vollzogene Konversion in die Evangelische Kirche ist das Ergebnis unseres ökumenisch orientierten Engagements in der römisch-katholischen Kirchenreformbewegung. Über zwanzig Jahre waren wir davon ausgegangen, dass eine am Evangelium orientierte Verwirklichung der mit dem II. Vatikanischen Konzil begonnenen Kirchen- und Liturgiereform in der Römisch-Katholischen Kirche möglich sei. In letzter Konsequenz hätte eine solche Reform die Römisch-Katholische Kirche „protestantisiert“. Dieser Vorwurf der Gegner der Reform trifft zu. Die Römisch-Katholische Kirche hätte ihr Kirchen-, Liturgie- und Amtsverständnis strikt an der Rechtfertigungslehre ausrichten müssen. Damit hätte sie jegliche Idee einer Heilsnotwendigkeit rubrizistischer Vorschriften und einer am Geschlecht und an der Lebensform orientierten Zugangsbeschränkung zum kirchlichen, respektive liturgischen Leitungsdienst zurückweisen müssen. Mit der päpstlichen Wiedereinführung des Tridentinischen Ritus als gleichberechtigt neben der nachkonziliaren Liturgie (2007) und der Wiederaufnahme der fundamentalistischen Priesterbruderschaft St. Pius X. durch Benedikt XVI. im Januar 2009 wurde eine Entwicklung deutlich, die sich bereits seit den 1980er Jahren abgezeichnet hatte, die aber seitens der Reformbewegung nicht ernst genug genommen worden ist. Im Folgenden beschreibe ich mein Engagement in der Reformbewegung und den Bewusstseinswandel, der seit Januar 2009 zu der Erkenntnis geführt hat, dass für uns ein weiteres Engagement für eine am Evangelium orientierte, reformbereite und geschwisterliche Kirche von jetzt an nur noch in einer Kirche der Reformation möglich ist.

 

Mein Engagement in der römisch-katholischen Kirchenreformbewegung begann Ende der 1980er Jahre mit dem Eintritt in die Reformgruppe „Maria von Magdala. Initiative Gleichberechtigung für Frauen in der Kirche“. Dieses Engagement in der zentralen Frage der Frauenrechte habe ich von Anfang an mit der grundsätzlichen Forderung nach Achtung des Rechtes auf sexuelle Selbstbestimmung v. a. homosexuell orientierter Mitglieder in der Römisch-Katholischen Kirche verbunden. Wie die Frauenemanzipation, so ist auch die Emanzipation homosexuell orientierter Menschen ein emanzipatorischer Prozess aus der Kraft des Exodus und des Ostermorgens und somit wesentliches Element der jüdisch-christlichen Tradition. Die rigide römisch-katholische Sexualmoral hat sich – nicht nur im Kontext der Zölibatsverpflichtung und des 2005 verhängten Verbotes der Weihe gleichgeschlechtlich Orientierter[2] – als probates Mittel zur Behinderung solcher Emanzipationsprozesse erwiesen und wird als solches weiterhin genutzt. Hinzu kommt, dass unter diesen Umständen die Erpressbarkeit v. a. homosexuell orientierter kirchlicher Mitarbeitender als Disziplinierungsinstrument von der katholischen Kirchenleitung mindestens in Kauf genommen und teils auch bewusst genutzt wird. Mein emanzipatorischer Ansatz in Verbindung mit internationalen Kontakten im Kontext einer Verfassungsinitiative für die Römisch-Katholische Kirche führte dazu, dass ich während meiner gesamten Studienzeit nicht sicher war, die römisch-katholische Unterrichtserlaubnis für den Schuldienst bzw. bei weiterer universitärer Laufbahn die kirchliche Lehrerlaubnis zu erhalten bzw. nach Erhalt behalten zu können. Die Entscheidung, nach dem Wechsel von der WWU Münster an die Bonner RFWU zusätzlich das Studium der Romanistik aufzunehmen, hatte in dieser Unsicherheit ihren Ursprung. Der Abschluss in diesem dritten Fach war angesichts der Arbeitsbelastung durch die mit der Diplomarbeit verbundenen Auslandsaufenthalte nicht zu realisieren.

 

Die am 6. Januar 1989 anlässlich der Ausdehnung der päpstlichen Unfehlbarkeit auf umstrittene moralische Fragen verfasste »Kölner Erklärung: Wider die Entmündigung – für eine offene Katholizität« wurde von der deutlichen Mehrheit der damaligen Dozentinnen und Dozenten der Bonner kath.-theologischen Fakultät getragen und prägte den Lehrbetrieb auf vielfache Weise.

In diesem Kontext stand die Bitte meines Doktorvaters Prof. Albert Gerhards, den Inhalt meiner Diplomarbeit zu publizieren und dem Ganzen durch den Ausbau zur Promotion mehr Gewicht in der harten innerkirchlichen Reformdebatte zu verleihen. Ich bin dieser Bitte nachgekommen, obwohl mir bewusst war, dass ich als Schülerin eines in Fragen der Liturgiereform sowohl in der Ökumene als auch international renommierten Doktorvaters in der deutschen universitären Landschaft einen schweren Stand haben würde. Die Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) unter Leitung des Kölner Erzbischofs hatte die Zusammenarbeit mit ihm aufgekündigt. Bei einer eventuellen Berufung auf einen deutschen Lehrstuhl – nach dem bischöflichen Veto gegen die Berufung Theresa Bergers für eine Frau im Fach Liturgiewissenschaft sowieso kaum mehr wahrscheinlich – war in dieser Konstellation erheblicher Widerstand aus den Reihen der DBK zu befürchten. Doch gerade in Anbetracht dieser Auseinandersetzungen schien es mir lohnend, meine französischen Erfahrungen mit einer synodal organisierten Kirche und mit ihrem überzeugenden diakonischen Selbstverständnis im deutschsprachigen Raum bekannt zu machen.

 

Gespräche mit meinen damaligen Bonner Lehrern anlässlich der Wiederzulassung des Tridentinischen Ritus 2007 und der Wiederaufnahme der Piusbruderschaft 2009 haben ergeben, dass ihre Befürchtungen aus der Zeit der Kölner Erklärung durch die gegenwärtigen Entwicklungen noch weit übertroffen werden. Den schon in den 1990er Jahren in der katholischen Kirchenleitung um sich greifenden Fundamentalismus hätten wir alle viel deutlicher wahrnehmen müssen. Die mit dem II. Vatikanischen Konzil angestoßene Kirchen- und Liturgiereform (Communio-Ekklesiologie/Synodalität, Teilhabe aller begründet in Taufe und Eucharistie) bedeuten in diesen fundamentalistischen katholischen Kreisen genau die Protestantisierung der Römisch-Katholischen Kirche, gegen die man sich seit der Reformation zur Wehr setzt. Die in der Reformation gründende Möglichkeit zur Opposition gegen Rom und die Wahlfreiheit des Einzelnen angesichts wachsender religiöser Pluralität in der beginnenden Moderne bedeuteten das Ende der römischen Monopolstellung in der Christenheit[3] – ein Verlust, den katholische Fundamentalisten den Reformatoren bis heute anlasten. Die Aufwertung des tridentinischen Ritus durch seine Gleichsetzung mit der nachkonziliar reformierten Liturgie (nicht nur für die Feier der Eucharistie, sondern für alle Feiern der Sakramente und Sakramentalien) macht die antiprotestantische Spitze der römischen Maßnahmen deutlich. Mit der päpstlichen Inanspruchnahme der alleinigen Interpretationshoheit über die Dokumente des II. Vatikanischen Konzils, der zufolge dieses Konzil kein Reformkonzil war und die Konzilsdekrete in ungebrochener Kontinuität zu allen bisherigen Konzilien stehen („Die Rede des Heiligen Vaters an die Römische Kurie anlässlich der Überbringung der Weihnachtsglückwünsche (22. Dezember 2005)[4] stellt die hermeneutischen Prinzipien für eine korrekte Interpretation der Dokumente des II. Vatikanischen Konzils dar.“[5]), wird die Irrtumsfreiheit aller Konzilien gegen die Position der Reformation bekräftigt. Diese päpstliche Interpretation ist notwendige Verhandlungsbasis für die Gespräche der Glaubenskongregation mit den Bischöfen der fundamentalistischen Piusbruderschaft.

 

Im Zuge meines öffentlichen Engagements gegen die im Januar 2009 erfolgte Wiederaufnahme der Priesterbruderschaft St. Pius X. in die kath. Kirche (Redaktion der Petition Vaticanum II „Für die uneingeschränkte Anerkennung der Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzilswww.petition-vaticanum2.org und Vertretung der Petition gegenüber der DBK und der Glaubenskongregation) erhielt ich weit reichende Einblicke in die Auswirkungen des international wachsenden kirchenamtlich geförderten Fundamentalismus und seiner Kontakte in internationale rechtsextreme Kreise[6]. Neben der Piusbruderschaft und zahlreichen vergleichbaren Gruppierungen ist in diesem Zusammenhang v. a. das seit Jahrzehnten mit römischer Förderung international finanzstark und einflussreich operierende Opus Dei zu nennen. Diese Einblicke, verbunden mit drohenden disziplinarischen Maßnahmen der katholischen Kirchenleitung gegen mich, waren für meine Konversion ausschlaggebend:

  1. Auch in Frankreich wird es aufgrund fundamentalistischer Einflussnahme zunehmend schwierig, die in meiner Dissertation beschriebenen Reformen fortzuführen. Hier wie an vielen anderen Stellen wirkt sich verheerend aus, dass es mangels einer Kirchenverfassung keine Rechtssicherheit gibt. So werden z. B. im Erzbistum Lyon, das einmal für seine Vorreiterrolle in der Kirchenreform international anerkannt war, auf bischöflichen Beschluss hin Priester nun gleichwertig nebeneinander für den tridentinischen und für den nachkonziliar reformierten Ritus ausgebildet. Weltweit ist kein katholischer Bischof an Maßnahmen aus der Amtszeit seines Vorgängers gebunden, selbst wenn diese durch mehrer Diözesansynoden und über die Amtszeit mehrerer Vorgänger auf allen pastoralen Ebenen legitimiert und verwirklicht worden sind (s. in Deutschland aktuell im Bistum Limburg nach dem Ausscheiden von Bischof Kamphaus).

2.      Aus feministisch-theologischer Perspektive erschrecken die disziplinarischen Maßnahmen, die der Vatikan gegenwärtig Frauenorden gegenüber anwendet, die seit dem Konzil neue Wege im gemeinschaftlichen Leben und Dienst in der Welt gesucht und gefunden haben. Kontrolliertes Ordensleben in klösterlicher Umgebung und mit der Verpflichtung zum Ordenshabit werden nun von denen gefordert, die weltweit seit vielen Jahren in kleinen Gemeinschaften und in Zivil mitten unter Benachteiligten leben und arbeiten. Des weiteren schockieren internationale Berichte von Missständen in – letztinstanzlich von Männern – kontrollierten Frauenklöstern bis hin zu sexualisierter Gewalt von Klerikern gegenüber Ordensfrauen (v. a. in Indien und Afrika). Damit spitzt sich die Frage nach der Rolle der Frau und nach dem Respekt vor ihren Rechten in der Römisch-Katholischen Kirche weiter zu.

3.      Die mit dem Engagement gegen den Fundamentalismus verbundene internationale Arbeit zum Thema (sexualisierte) Gewalt in der Römisch-Katholischen Kirche brachte mich 2009 in Kontakt sowohl mit dem (zwangs)emeritierten australischen Weihbischof Geoffrey Robinson (vormals Leiter der australischen bischöflichen Aufklärungskommission) als auch mit irischen Kolleginnen und Kollegen aus Theologie, Geschichtswissenschaft, Pädagogik und Psychologie, die im Kontext der katholischen Misshandlungsskandale forschen und publizieren. Für 2010/2011 konnte ich mit Hilfe dieser Kontakte zwei deutsche Publikationsprojekte mit initiieren und fachlich betreuen: Bischof emerit. Geoffrey Robinson: Macht, Sexualität und die katholische Kirche. Eine notwendige Konfrontation, Publik-Forum Verlag Oberursel 2010 (= deutsche Übersetzung des australischen Originals Confronting Power and Sex in the Church. Reclaiming the Spirit of Jesus, Victoria/Australia 2008) sowie Michael Albus / Ludwig Brüggemann (Hg.): Hände weg! Sexuelle Gewalt in der Kirche, Kevelaer 2011. Die Herausgeberschaft beider Bücher habe ich aus familiären Gründen abgelehnt bzw. abgegeben, da die Behandlung dieser Thematik in der öffentlichen Auseinandersetzung sehr kraft- und zeitraubend ist. Durchgängig wird von den Autorinnen und Autoren auf die Gefahr der emotionalen Verwahrlosung im rigiden System der Römisch-Katholischen Kirche hingewiesen. Die Täterprofile zeigen diesbezüglich international große Ähnlichkeit. Ein vorkonziliares Gottes- und Menschenbild, das weder mit dem Evangelium noch mit der Rechtfertigungslehre vereinbar ist, prägt vielfach nach wie vor das klerikale Leben und lässt einer freien Persönlichkeitsentfaltung keinen Raum. Ein dualistisches Weltbild fördert und fordert eine fundamentalistische Abgrenzung der heiligen Kirche zur sündigen Welt, es führt zu Rigidität und zugleich zur Verdrängung und Abspaltung gewalthaltigen Potentials. Die katholische Kirchenleitung wehrt sich mit allen Mitteln gegen die begründete Forderung, solche systemischen Ursachen der Misshandlungsskandale zu thematisieren und grundlegende Reformen mit dem Ziel nachhaltiger Prävention voran zu bringen. Wer dies tue, so die Kirchenleitung, instrumentalisiere die Opfer. Zur Prävention werde man rigoros gegen die verirrten Einzeltäter vorgehen und durch Kontrollmaßnahmen die Übernahme potentieller Täter in den kirchlichen Dienst verhindern.

4.      Mit dem im Mai 2009 in Rom höchstrichterlich bestätigten Entzug des passiven Wahlrechts bei Opposition gegen den Ortsbischof wurden der Mangel an Rechtssicherheit im System der Römisch-Katholischen Kirche und die massive kirchenamtliche Abwehr von Reforminitiativen einmal mehr offensichtlich. Der Entzug betrifft alle ehrenamtlichen kirchlichen Wahlämter. Anlass war die öffentliche Opposition gegen die willkürliche Auflösung des Diözesanrates durch den Bischof von Regensburg[7]. Betroffen vom Entzug des passiven Wahlrechts sind der ehemalige Vorsitzende des Diözesanrates (Ehrenamt) und sein Stellvertreter. Obwohl die Kirchenreformorganisation Wir-sind-Kirche in Regensburg nur am Rande involviert war, enthält das römische Urteil eine deutliche Warnung, keine „enge Verbindung“ mit „den Anführern dieser Vereinigung“ einzugehen[8]. Das römische Urteil musste auch im Kontext der »Petition Vaticanum II« für alle Beteiligten als Warnung gelesen werden.

5.      Die Position der römisch-katholischen Kirchenleitung in Fragen der Eucharistietheologie und der eucharistischen Gastfreundschaft, wie sie auch anlässlich der Vorbereitung und Durchführung des 2. Ökumenischen Kirchentages wieder in aller Härte deutlich geworden ist, habe ich nie vertreten. Hier wie in zahlreichen anderen Punkten geriet ich in Konflikt mit dem katholischen Kirchenrecht von 1983, dessen Gehorsamsforderung (Canones 749-754) u. a. die Vertreter der Kölner Erklärung kritisiert hatten. Die vorkonziliar orientierte und antiprotestantisch ausgerichtete Eucharistielehre wird komplementiert durch verstärkte disziplinarische Maßnahmen v. a. bei Verstößen gegen die rigide katholische Sexualmoral. In den Ländern Lateinamerikas und Osteuropas sind dabei insbesondere die Bischöfe des Opus Dei Feder führend. Die Verweigerung der Kommunion ist nach wie vor zentrales Disziplinierungsinstrument gegenüber den Mitgliedern der Römisch-Katholischen Kirche. Ließe man Protestanten zur Eucharistie zu, unterständen diese nicht dem katholischen Kirchenrecht und das Instrument wäre ihnen gegenüber nicht wirksam. Es entstünde innerhalb der Katholischen Kirche gewissermaßen zweifaches ‚Recht’, was die amtskirchliche Autorität untergraben würde. Als Liturgiewissenschaftlerin sehe ich mich verpflichtet, diesen legalistischen Missbrauch des Sakramentes offen zu legen und die in der Praxis Jesu vermittelte Einladung Gottes an alle Getauften als Richtschnur für eine glaubwürdige Feier des Abendmahles zu betonen.

  1. In der katholischen fachwissenschaftlichen Diskussion ist ein offener Diskurs schon seit geraumer Zeit kaum noch möglich. Kollegen, die um ihre Karriere oder Reputation fürchten, meiden auf Kongressen und in Publikationen strittige Themen. Verlage üben zunehmend Selbstzensur in vorauseilendem Gehorsam aus, die eine Publikation kritischer Artikel massiv erschwert. Es existiert ein schwer aufzudeckendes Spitzelwesen. Die Denunziation von „Abweichlern“ bei Bistumsleitungen ist gang und gäbe. „Sanktionen verursachen aktuell in pastoraler Praxis, in Wissenschaft und Kirchenleitung Ängste, die kirchliches Leben auf vielfache Weise lähmen[9].

 

Als christliche Theologin und als Historikerin und Pädagogin im staatlichen Schuldienst eines freiheitlichen Rechtsstaates kann ich die Mitgliedschaft in einer Kirche, deren Leitung einer solchen Fundamentalisierung nicht nur ungehindert Raum lässt, sondern sie auch noch fördert, nicht länger mit meinem Gewissen vereinbaren. Die von mir lange verfolgte Idee, durch eine am Evangelium orientierte, fachlich fundierte, konsequente und international vernetzte nachkonziliare Reformarbeit dem römisch-katholischen Fundamentalismus Einhalt zu gebieten, hat sich auch in Anbetracht der zunehmenden disziplinarischen Maßnahmen (nicht nur gegen missliebige Mitarbeitende im kirchlichen Dienst und in den Lehrberufen, sondern auch per Entzug des passiven Wahlrechts gegen ehrenamtliche Mitarbeitende) als unrealistisch erwiesen.

 

Mit der Konversion bringe ich meinen reichen Erfahrungsschatz ein in eine Kirche, die mir aus familiären Gründen seit meiner Kindheit vertraut ist und mit der mich lange Jahre ökumenischer Beziehungen verbinden. In Zeiten, in denen in unserer Nachbarschaft keine reformorientierte katholische Gemeinde zu finden war, haben mein Mann und ich immer die Gastfreundschaft evangelischer Gemeinden genossen. Unsere Kinder besuchten den evangelischen Kindergarten und waren schon vor der Konversion in evangelischen Gottesdiensten zuhause.

Ich bin in eine Kirche konvertiert, die sich zu Jesus Christus als dem lebenden und Leben schenkenden Wort Gottes bekennt (Kirchenordnung der EKiR, Grundartikel I.) und die sich darum als ecclesia reformata et semper reformanda mit Hilfe einer wandlungsfähigen und wandlungsbedürftigen presbyterial-synodalen Ordnung versteht (Kirchenordnung der EKiR, Hinweis zur Fassung vom 1. Mai 2008, dazu Art. 126,3). In eine Kirche, in der „die Heilige Schrift die alleinige Quelle und vollkommene Richtschnur des Glaubens, der Lehre und des Lebens ist“ (Kirchenordnung der EKiR, Grundartikel I.) und nicht autoritär vertretene kirchenamtliche Verlautbarungen (Barmer Theologische Erklärung These 1). In eine Kirche, die jegliche staatskirchliche Attitüde ablehnt (Barmen These 5). In eine Kirche, in der die Sicht des Menschen als „begnadigter Sünder“ (Barmen These 3) mit der Rechtfertigungslehre Ernst macht und in der aus der Kraft des Exodus und des Ostermorgens Aufbrüche in und zur christlichen Freiheit möglich und gewollt sind. In eine Kirche, deren Amtsverständnis „keine Herrschaft der einen über die anderen [begründet], sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes“ (Barmen These 4) darstellt. In eine Kirche, in der mit der Rechtssicherheit einer presbyterial-synodal beratenen und beschlossenen Kirchenverfassung alle Getauften, Frauen wie Männer, ehrenamtlich wie beruflich tätig gleichberechtigt miteinander leben, lehren und feiern können (Kirchenordnung der EKiR, Art. 2,2 und 42,2) und in der die sexuelle Orientierung nicht zu unevangelischer Diskriminierung und damit verbundener Erpressbarkeit führt (Synode der EKD 2010, Novelle des Pfarrdienstgesetzes).

Im Rahmen meiner Tätigkeit in der Gesellschaft für Evangelische Theologie (GET), in der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Liturgikdozentinnen und –dozenten in Deutschland (AELD) bei der EKD sowie meines Engagements für das Netzwerk Kirchenreform (www.netzwerkkirchenreform.de) und für die Evangelische inklusive Zukunftsschule im Kirchenkreis Essen erlebe ich Menschen voller Pioniergeist, die trotz aller Mühe mit der ecclesia reformata et semper reformanda Ernst machen. Für meine weitere Tätigkeit in der theologischen Forschung und Lehre fühle ich mich durch diese Weggemeinschaft gestärkt.

 

Kurzbiografie Lioba Zodrow:

Dr. theol. Lioba Zodrow, geb. 1967, verheiratet, zwei Kinder. Studium der kath. Theologie und der Geschichtswissenschaften in Münster und Bonn. Zahlreiche Studienaufenthalte in Frankreich sowie Lehramtsausbildung. 1999 Promotion am Lehrstuhl für Liturgiewissenschaft der RFWU Bonn, Prof. Dr. Albert Gerhards, zum Thema „Gemeinde lebt im Gottesdienst. Die nachkonziliare Liturgiereform in Frankreich und ihre Voraussetzungen“. Internationale Referentinnentätigkeit und Publikationen zur Umsetzung der mit dem II. Vatikanischen Konzil begonnenen umfassenden Kirchenreform mit den Schwerpunkten Kirchenverfassung, Bildungsarbeit und Taufpastoral. Mitglied der kath. Kirchenreformbewegung. Mitinitiatorin, Redakteurin und Sprecherin der im Januar 2009 anlässlich der Wiederaufnahme der fundamentalistischen Priesterbruderschaft St. Pius X. gestarteten internationalen Petition Vaticanum II (www.petition-vaticanum2.org). Internationale Arbeiten zur Gewaltausübung in autoritären/totalitären Systemen. Konversion in die Evangelische Kirche im Dezember 2009.

 

Koordination und Fachbearbeitung der Übersetzungen folgender internationaler Publikationen zum Thema Gewaltausübung in kirchlichen Einrichtungen:

 

Geoffrey Robinson: Confronting Power and Sex in the Catholic Church. Reclaiming the Spirit of Jesus, Victoria/Australia 2008

dt. Übers.: Macht, Sexualität und die katholische Kirche. Eine notwendige Konfrontation, Oberursel 2010

 

Tony Flannery (Ed.): Responding to the Ryan Report, Dublin 2009 und ein weiterer irischer Beitrag in: Michael Albus / Ludwig Brüggemann (Hg.): Hände weg! Sexuelle Gewalt in der Kirche, Kevelaer 2011

 

Literaturhinweise:

Michael Albus / Ludwig Brüggemann: Hände weg! Sexuelle Gewalt in der Kirche, Kevelaer 2011 (u. a. mit interdisziplinären irischen Beiträgen aus Tony Flannery (Ed.): Responding to the Ryan Report, Dublin 2009)

Wolfgang Beinert (hg.): Vatikan und Pius-Brüder. Anatomie einer Krise, Freiburg i. Brsg. 2009, darin besonders Thomas Rigl: Die Pius-Bruderschaft als fundamentalistische Bewegung, S. 31-43.

 

David Berger: Der Heilige Schein. Als schwuler Theologe in der katholischen Kirche, Berlin 2010

 

Peter L. Berger / Anton Zijderfeld: Lob des Zweifels. Was ein überzeugender Glaube braucht (Orig.: „In Praise of Doubt. Harper One”, 2009, aus dem Amerikanischen von Bernhardin Schellenberger), Freiburg i. Brsg. 2010

 

Martin Buber: Das dialogische Prinzip, Heidelberg 41979

 

Sabine Demel: Zur Verantwortung berufen. Nagelproben des Laienapostolats (= Quaest. Disput. 230), Freiburg i. Brsg. 2009, darin besonders: Exkurs: Die besondere Situation im Bistum Regensburg, S. 187-235

 

Véronique Duborgel: In der Hölle des Opus Dei. Eine Dokumentation (Orig.: Dans l’Enfer de l’Opus Déi, Paris 2007), Wien-Klosterneuburg 2009

 

Magdalene L. Frettlöh: Der auferweckte Gekreuzigte und die Überlebenden sexueller Gewalt. Kreuzestheologie genderspezifisch wahrgenommen, in: Rudolf Weth (Hg.): Das Kreuz Jesu. Gewalt – Opfer – Sühne (= Dokumentation der Jahrestagung der Gesellschaft für Evangelische Theologie 2001 in Münster), Neukirchen-Vluyn 2001, S. 77-104

 

Til Galrev (Hg.): Der Papst im Kreuzfeuer. Zurück zu Pius oder das Konzil fortschreiben?, Berlin 2009, darin besonders Jean-Pierre Wils: Drei (persönliche) Gründe, die Kirche zu verlassen, S. 197-204

 

Albert Gerhards (Hg.): Ein Ritus – zwei Formen. Die Richtlinie Papst Benedikts XVI. zur Liturgie, Freiburg i. Brsg. 2008

 

Florian Götz / Oliver Das Gupta: Liebe deinen Nächsten – auch mit der Rute! Kindererziehung mit dem Rohrstock hat in fundamentalchristlichen Kreisen Konjunktur – schließlich steht das so in der Bibel. In: SZ 35./26. September 2010, S. 14

 

Hermann Häring: Im Namen des Herrn. Wohin der Papst die Kirche führt, Gütersloh 2009

 

Martha Heizer / Hans Peter Hurka: Mitbestimmung und Menschenrechte. Plädoyer für eine demokratische Kirchenverfassung, Kevelaer 2011

 

Peter Hertel: Schleichende Übernahme. Das Opus Dei unter Papst Benedikt XVI., 22009

 

Peter Hünermann (Hg.): Exkommunikation oder Kommunikation? Der Weg der Kirche nach dem II. Vatikanum und die Pius-Brüder (= Quaest. Disput. 236), Freiburg i. Brsg. 2009

 

Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im deutschen Bundestag (17/3138) zu „extremistischen Auffassungen der Piusbruderschaft“: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/031/1703138.pdf

http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_10/2010_352/04.html

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/033/1703334.pdf

 

Hanspeter Oschwald: Im Namen des heiligen Vaters. Wie fundamentalistische Mächte die Kirche steuern, München 2010

 

Stephan H. Pfürtner: Kirche und Sexualität, Hamburg 1972

 

Ders.: Fundamentalismus. Die Flucht ins Radikale, Freiburg i. Brsg. 1991

 

Alan Posener: Benedikts Kreuzzug. Der Angriff des Vatikans auf die moderne Gesellschaft, Berlin 2009

 

Geoffrey Robinson: Confronting Power and Sex in the Catholic Church. Reclaiming the Spirit of Jesus, Victoria/Australia 2008

dt. Übers.: Macht, Sexualität und die katholische Kirche. Eine notwendige Konfrontation, Oberursel 2010

 

Gerhard Wehr: Martin Buber. Leben – Werk – Wirkung, Gütersloh 2010

 

Paul Weß: Glaube aus Erfahrung und Deutung. Christliche Praxis statt Fundamentalismus, Salzburg-Wien 2010

 

 



[1] Verfasst im Dezember 2010 als Anlage zum Antrag auf Erteilung der Vocatio durch das Landeskirchenamt der EKiR.

[2] Benedikt XVI.: Instruktion über die Kriterien zur Berufungserklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesteramt und zu den heiligen Weihen, www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccatheduc/documents/rc_con_ccatheduc_doc_20051104_instruzione_ge.html, vgl. dazu David Berger: Der heilige Schein. Als schwuler Theologe in der katholischen Kirche, Berlin 2010, S. 187ff.

 

[3] Vgl. hierzu Peter L. Berger / Anton Zijderfeld: Lob des Zweifels. Was ein überzeugender Glaube braucht (Orig.: „In Praise of Doubt. Harper One”, 2009, aus dem Amerikanischen von Bernhardin Schellenberger), Freiburg i. Brsg. 2010, S 29 ff u. 61 ff.

[5] Aus der abschließenden Mitteilung der römischen Glaubenskongregation auf die Petition Vaticanum II, zit. in: Den Glaubensmut der Konzilspäpste und der Konzilsväter nicht verraten! Erklärung zur abschließenden Mitteilung der Glaubenskongregation auf die Petition Vaticanum II vom 14. August 2009 www.petition-vaticanum2.org

[6] Vgl. hierzu detailliert David Berger: Der heilige Schein. Als schwuler Theologe in der katholischen Kirche, Berlin 2010. Vgl. auch Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im deutschen Bundestag (17/3138) zu „extremistischen Auffassungen der Piusbruderschaft“:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/031/1703138.pdf

http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_10/2010_352/04.html sowie die Antwort der Bundesregierung:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/033/1703334.pdf

 

[7] Sabine Demel: Zur Verantwortung berufen. Nagelproben des Laienapostolats (= Quaest. Disput. 230), Freiburg i. Brsg. 2009, Exkurs: Die besondere Situation im Bistum Regensburg, S. 187-235.

[8] Oberstes Gericht der Apostolischen Signatur, Prot. N. 40073/07 CA Regensburger Rechtssache Erklärung der Unfähigkeit zum passiven Wahlrecht ( Herr F. Wallner – Kleurskongregation), Abschließendes Dekret vom 5. Mai 2009, S. 3.

[9] Den Glaubensmut der Konzilspäpste und der Konzilsväter nicht verraten! Erklärung zur abschließenden Mitteilung der Glaubenskongregation auf die Petition Vaticanum II vom 14. August 2009, Schlussabschnitt.