
Ein Beitrag von Landesbischof Dr. Friedrich Weber in Kirchenreform strategisch!
1.
Vorbemerkungen
Die
Formulierung des Themas gibt einen bestimmten Hinweis. Es heißt nicht „Kirche
und...“, sondern „Kirche in
der Zivilgesellschaft“. Es ist erst wenige Jahre her, als es noch um die
Frage des Verhältnisses von Kirche und
Gesellschaft bzw. Staat ging, also um die Verhältnisbestimmung eines Gegenübers
zweier Größen. Kirche in der
Zivilgesellschaft markiert eine inzwischen eingetretene Veränderung. Die
Zivilgesellschaft ist so weit multikulturell geworden, dass die Kirche, die es
ja nur als unterschiedliche Kirchen gibt, gleichsam immer mehr zu einem Faktor
unter vielen anderen wird. Die Akteure der Bürger- und Zivilgesellschaft treten
neben Staat und Markt als dritte Kraft auf den Plan. Während die Kirche
klassisch im Gegenüber oder im Miteinander zum Staat beschrieben wurde, hat
sich in den letzten Jahren die Meinung durchgesetzt, dass die Kirche ein Akteur
neben anderen im Bereich der Bürger- und Zivilgesellschaft sein könnte.
Dahinter steht eine neue Herausforderung, die das Selbstverständnis der Kirche
in der modernen Gesellschaft berührt, die ihr neue Möglichkeiten, Optionen und
Aufgaben zuweist, aber zugleich damit die qualitative Frage nach dem
substantiellen Beitrag der Kirche in der Zivilgesellschaft stellt: Welches ist
der spezifische Beitrag des Akteurs „Kirche“ in der Zivilgesellschaft, den
nicht auch Andere erbringen können?
Die
christliche Traditionsbindung verliert an unhinterfragter gesellschaftlicher
Anerkennung. Die Kirchen müssen die Bedeutung ihres Auftrages nicht nur für
den Einzelnen, sondern ebenso für das gesellschaftliche Zusammenleben deutlich
machen und vor allem in einem gemeinschaftlichen Leben innerhalb der
Zivilgesellschaft zur Darstellung bringen, was es heißen kann, in Gemeinschaft
von Christen in der Zivilgesellschaft zu leben. Nun ist das Schwinden der
Traditionsbindung nur die eine Seite des Wandlungsprozesses, denn mit ihrem
Schwinden und dem Anwachsen multikultureller „Anbieter“ vergrößert sich
nicht nur die Wahlmöglichkeit der persönlichen Lebensorientierung, sondern
gleichzeitig wächst die Orientierungsnot mangels Kriterien des Wählens, was
entweder in eine desolate persönliche Situation führt oder dazu verführt, die
beliebige Wahlmöglichkeit mit dem Wesen von Freiheit zu verwechseln. Gerade in
der schnell wachsenden multikulturellen Entwicklung fällt der Kirche – ihrem
Selbstverständnis als Dienst am Evangelium entsprechend – die Aufgabe zu, die
spezifische Freiheit eines Christenmenschen als befreiende Kraft der Freiheit
selber deutlich zu machen. Freiheit wird wahr in der Orientierung des Lebens vor
Gott, weil sie die Mitte hält zwischen Resignation und Utopie. Kirche in der
Zivilgesellschaft muss Kirche der Freiheit sein.
2.
Der Forumsgedanke
In
Deutschland hat sich in den zurückliegenden Jahren die Vorstellung
durchgesetzt, dass die Zivil- und Bürgergesellschaft ein Forum darstellen und
eine staatsunabhängige Öffentlichkeit bilden. Ein Raum, in dem
unterschiedliche Gruppen und Subjekte der Gesellschaft sich selbst organisieren
und artikulieren können. Als Raum für den Austausch und die Formulierung von
gemeinsamen Interessen, aber auch zum Austausch von Ideen und Vorstellungen
dient das neue Konzept. Allerdings ist diese Vorstellung das Ideal einer
Gesellschaft, dessen mögliche Verwirklichung erhebliche Probleme aufwirft. So
setzt schon der Forums-„Gedanke“ ein gelebtes Demokratieverständnis voraus,
das in unserer Geschichte noch jung ist und das immer wieder (neu) durch
Radikalismen, Extremismen und den Vorwurf der Beliebigkeit in Frage gestellt
wird – im Rahmen wachsender globaler Vernetzung mit zunehmender Aktualität.
Zwar versteht sich die Kirche nicht von ihrer gesellschaftlichen Funktion her.
Aber sie muss ihren Auftrag öffentlich wahrnehmen und kann das in der
Zivilgesellschaft, wenn sie den „Gedanken“ des Forums durch Bildung von
immer wieder aktuellen Foren verwirklicht bzw. sich an anderen Foren aktiv
beteiligt und ihrem Auftrag entsprechend „Position“ bezieht. Position
beziehen bedeutet, öffentlich laut werden zu lassen, dass alle Wirklichkeit in
Gottes Wirklichkeit und Wirken einbezogen ist und bleibt – auf verborgene
Weise. Darin liegen zumindest zwei zu beachtende Konsequenzen:
als
verborgenes kann Gottes Wirken nicht unmittelbar festgemacht werden. Deshalb
darf der Mensch sein eigenes Handeln nicht im Namen Gottes legitimieren wollen.
Damit nimmt die christliche „Religion“ einen religionskritischen Standpunkt
ein.
Als
verborgenes Wirken Gottes konstituiert es den Menschen, frei zu sein und zu
handeln als Antwort auf die von Gott gesetzten Lebensmöglichkeiten, also in
Verantwortung vor Gott. In Verantwortung vor ihm bleibt die (gesellschaftliche)
Lebensgestaltung wahrhaft realistisch. Zwar kann der Mensch in seinem Sein und
Handeln aus seiner Verantwortlichkeit herausfallen, aber keine Realität kann
aus Gottes Wirklichkeit und seinem freien Wirken herausfallen. Die Öffentlichkeit
des Evangeliums kann der Gesellschaft eine Zuversicht vermitteln, die durch
nichts zu überwinden ist, weil sie letztlich an Gott hängt.
3.
Bürgergesellschaft – Zivilgesellschaft
In
groben Zügen soll daran erinnert werden, dass „Bürgerlichkeit“ in unserer
Geschichte unter dem Syndrom der Verweigerung der Bürgerlichkeit stand. Hatte
die Weimarer Republik es nicht geschafft, eine gegen Extremismus und
Radikalismus tragfähige bürgerliche Mitte zu etablieren, so machte der
Nationalsozialismus jeder eigenständigen Beteiligungsform ein gewaltsames Ende.
Und auch die Nachkriegsentwicklung lief (zugespitzt mit der 68er Revolution und
ihren Folgen) auf antibürgerlichem Kurs. Bürgerlichkeit wurde seit dem Ende
der Monarchie diskreditiert als Untergang des Abendlandes, als Weise
uneigentlicher Existenz, als Entfremdung. Doch durch diese
gesellschaftsspaltenden Tendenzen und Wirkungen wurde verdeckt, was
geschichtlich in der gesellschaftlichen Entwicklung gerade anstand: die Bildung
einer breiten und tragfähigen bürgerlichen Mitte. Deshalb kann man mit Odo
Marquard „die Unterscheidung zwischen citoyen
und bourgeois“ vernachlässigen,
„denn beides gehört zusammen:...zur Bürgerwelt gehört neben der
Emanzipation des `dritten Standes´ auch, dass der `vierte Stand´ in den
`dritten Stand´ sich auflöst...“ Nachdem sich die Auflösung des „vierten
Standes“ mit der „Einbürgerung des Proletariats“ vollzogen hat und sich
die sozialistische Utopie der Schaffung einer neuen Welt durch gewaltsame
gesellschaftliche Revolution selber als utopisch entlarvt hat, ergibt sich:
„Darum ist nicht das Bürgerliche falsch, sondern seine Negation: Verderblich
ist gerade nicht die Bürgerlichkeit, sondern die Verweigerung der Bürgerlichkeit.“[1]
Damit wird unterstrichen, wie wichtig es ist, eine positive Kultur der Bürgerlichkeit
wachsam im Auge zu behalten.
Der
Auftrag der Kirche ist es, das Evangelium öffentlich zu machen und so dem Leben
zum Guten zu dienen. Indem die Kirche sich mit ihrem Auftrag aktiv am
gesellschaftlichen Forum beteiligt, bejaht und unterstützt sie die
Zivilgesellschaft. Durch das „Salz“ des Evangeliums agiert sie in der
Freiheit des Geistes, der durch das Hören auf Gottes Wort gespeist wird. So aus
Freiheit dem Leben zur Freiheit zu dienen, entlastet die immer bestehende
Forderung nach Freiheit von unerfüllbaren Extremen und trägt zur Zustimmung
zur bürgerlichen Mitte bei, ohne dass diese zur Mittelmäßigkeit verkommt.
4.
Mit Spannungen umgehen
Sowenig
wie es „die“ Demokratie gibt, gibt es „die“ bürgerliche Gesellschaft.
Vielmehr kommt es gerade darauf an, die erreichte „Bürgerlichkeit“ der
Zivilgesellschaft zu stabilisieren und zu stärken, was nie ohne die Aktivitäten
unterschiedlicher zivilgesellschaftlicher Akteure zu leisten ist.
Zivilgesellschaft ist immer im Werden. Was im Werden ist, hat stets die gegebene
Wirklichkeit zur Voraussetzung, der aber immer ein Spielraum von Möglichkeiten
gleichsam „mitgegeben“ ist. Für die Nutzung der Spielräume wird es von den
gesellschaftlichen Akteuren immer unterschiedliche Konzepte geben. Es gibt in
Deutschland eine gewisse Spannung zwischen dem „Konzept“ der
Zivilgesellschaft und dem „Konzept“ der Bürgergesellschaft. Im Konzept der
Bürgergesellschaft klingt eine Tendenz zur Verabsolutierung von
Privatinteressen gegenüber der Gesellschaft durch, wohingegen im Konzept der
Zivilgesellschaft häufig mit dem öffentlichen Interesse argumentiert wird.
Allerdings muss bei den unterschiedenen Begriffen festgehalten werden, dass es
ja nicht um zwei verschiedene Gesellschaften geht, die sich – womöglich
antagonistisch – gegenüber stehen, sondern um die eine Gesellschaft von Bürgern,
innerhalb derer es immer um die Ausgewogenheit von privaten wie öffentlichen
Interessen geht. Beide Interessen sind immer gegeben, deshalb ist das
Spannungsverhältnis, in dem sie sind, kein „entweder – oder“, sondern ein
stets auszutarierendes Miteinader. Aber gerade in diesem „Austarieren“ der
Bestrebungen, des Wollens, liegt Konfliktpotential der Zivilgesellschaft. Es
geht dabei zum wesentlichen Teil um Rechte und Pflichten. Die Gesellschaft lebt
davon, dass Einzelne wie auch gesellschaftliche Gruppen nicht nur um ihre Rechte
streiten, sondern ebenso die Pflichten wahrnehmen. Von dem ausgewogenen
Spannungsverhältnis von Geben und Nehmen hängt nicht nur, aber erheblich, der
innere Frieden in der Gesellschaft ab. Privatinteressen sind berechtigt,
Pflichten sind Recht. Die Schwierigkeiten liegen darin, dass
„Ausgewogenheit“ zwar eine allgemeine Regel ist, deren Anwendung in
konkreten Situationen ist aber gerade strittig. Bis zum Zerreißen spitzen sich
Spannungen zu, wo berechtigte Interessen in Widersprüche geraten. So berechtigt
das Ziel des allgemeinen Wohlstandes ist, so droht der damit verbundene
technische Fortschritt die natürlichen Lebensgrundlagen zu ruinieren. So
berechtigt die Forderung nach Arbeit für alle ist, so hängt die mögliche
Verwirklichung von Bedingungen des Marktes, der Wirtschaftlichkeit, der
Globalisierung, also einer ganzen Reihe von Bedingungen ab, die alle wiederum
eigene Ziele haben, die sich mit jener Forderung nicht genuin vertragen.
Berechtigte Forderungen und Ausgewogenheit der Interessen bleiben ein ständiges
Soll, hinter dem die Wirklichkeit als Mangel erlebt wird. Immer steht hier in
Frage: Ist der Mangel behebbar oder ist er Resultat von Übererwartungen?
Was
in strittigen Problemen im Einzelnen möglich ist oder nicht, ist nicht primäre
Angelegenheit der Kirche. Ihre Sache aber ist das Wirklichkeitsverständnis und
das entsprechende Verhältnis zur Wirklichkeit. Alle Wirklichkeits-Fülle ist
immer begleitet von mannigfacher Mangelerfahrung. Nichts, was ist, könnte nicht
auch als besser vorgestellt werden. Die Wirklichkeit steckt voller Möglichkeiten.
Aber nicht alles Mögliche lässt sich verwirklichen. Hier kommt eine grundsätzliche
Schranke in den Blick, ohne dass im Einzelnen immer schon klar wäre, wo die
Grenzen des Möglichen sind. Christlicher Glaube bekennt: Die Wirklichkeit
untersteht Gott, dem Schöpfer aller Wirklichkeit mitsamt ihrem Möglichkeitsspielraum.
Aber der Schöpfer ist zugleich die absolute Schranke der Möglichkeiten. Alle Möglichkeiten liegen bei Gott, nicht in der Wirklichkeit als
solcher. Wer diese Schranke nicht achtet, steht in der Gefahr, durch Übererwartungen
Sollforderungen zu erheben, die nur negativierend auf das wirken, was ist. Dann
geht es darum aufzudecken, wo die Hindernisse für die Verwirklichung des Möglichen
sind, was schließlich als Machtinteresse bestimmter Gruppen entlarvt wird. Die
Wirklichkeit gerät zum Gerichtstribunal. Der Auftrag der Kirche ist eine
Gratwanderung. Sie muss deutlich machen, dass die Wirklichkeit einschließlich
des Menschen erlösungsbedürftig ist, ohne zugleich sagen zu können, wo die
Grenzen für das vom Menschen jeweils Machbare liegen. Die Kehrseite begrenzter
Freiheit ist ihre Erlösungsbedürftigkeit. Das ist keinesfalls eine
Demotivierung des Handelns und keine Entschuldigung für Unterlassungen, aber
kann leicht so missverstanden werden. Alle Möglichkeiten der Wirklichkeit
sollen ausgeschöpft werden, aber nicht alles Mögliche gibt die Wirklichkeit
her. Die Vollkommenheit steht bei Gott und der Glaube erwartet die Vollendung -
das Heil – von Gott. In der Zivilgesellschaft kann die Kirche nicht
Besserwisser sein, aber sie ist der Welt - um der Wahrung der Wirklichkeit vor
Überforderungen willen - die Verkündigung des Heils Gottes schuldig. Wo sie
das unterlässt, macht sie sich schuldig.
5.
Zivilgesellschaft und Staat
„Zivilgesellschaft
meint ... die freie assoziative, öffentliche und politische Selbstorganisation
und Selbstbestimmung der Mitglieder der Gesellschaft in Angelegenheiten, die
alle betreffen. Zivilgesellschaft bezeichnet immer ein
Element von Demokratie, nicht schon die Herrschaftsform der Demokratie als
solche; Zivilgesellschaft meint immer einen
Modus von Vergesellschaftung, ist nicht identisch mit dem Begriff von
Gesellschaft im Ganzen“[2]
Die Zivilgesellschaft definiert sich im Verhältnis zur übergeordneten Größe
des Gemeinwesens. Ihre einzelnen selbständigen Organisationen, zu denen die
Kirchen gehören, sind insofern staatsunabhängig, aber nicht ohne den
demokratischen Staat. Die verschiedenen Akteure der Zivilgesellschaft stehen mit
dem, wofür sie sich im Dienste der Humanität und der Lebenswelt jeweils
einsetzen, im Verhältnis zu größeren Zusammenhängen. Insofern ist der Staat
ein Hintergrund und Orientierungsrahmen für die Zivilgesellschaft, die ja nicht
die politischen Institutionen ersetzen will. Sie soll kritisches Korrektiv, aber
auch ziviler Treibstoff des Staates sein. Sie ist ein Element von Demokratie,
weshalb sie nicht ohne Demokratie und die Demokratie nicht ohne die
Zivilgesellschaft sein kann. Dem Staat obliegt dabei die übergeordnete
Entscheidungsbefugnis. „Die zivilgesellschaftlichen Akteure sollen und müssen
beratend Einfluss nehmen (deliberative Politik), nicht entscheiden (dezisive
Politik.“[3]
Die Entscheidung, was in Bezug auf zu lösende Probleme zu tun oder zu lassen
ist, verlangt Sensibilität. Weder kann das basisdemokratische Postulat, das die
Beteiligten an politischen Prozessen und die Partizipation an Entscheidungsvorgängen
auf die breite Konsultation der Menschen setzt, schon als solches vor
Fehlentscheidungen bewahren. Noch kann der Staat sich gleichsam zurückziehen
und dem Einzelnen immer weitreichender die Problemlösung und Verantwortung für
das eigene Leben überlassen, weil die Probleme des Einzelnen gesellschaftlich
vernetzt und dem Einfluss des Einzelnen nur sehr bedingt zugänglich sind. Die
zivilgesellschaftlichen Akteure nehmen hier als intermediäre Institutionen eine
unverzichtbare Zwischenstellung ein, indem sie Orientierungswissen, breiten und
wirksamen Einfluss und Problemlösungsmöglichkeiten bieten und so zwischen den
unterschiedlichen Lebenswelten der Einzelnen und der gesellschaftlichen
Gesamtorientierung vermitteln.
Als
zivilgesellschaftlicher Akteur hat die Kirche in Befolgung des Gebotes der Nächstenliebe
und dem Ruf in die Nachfolge ein breites Feld des Dienstes für die Menschen –
ihre diakonische Dimension im weitesten Sinn. Hier kommt es auf sinnvolle
Absprachen und Kooperationen mit anderen Akteuren an, soweit sie übereinstimmen.
Darüber hinaus geht es aber auch um den Akteur Kirche in seinem Verhältnis zum
Staat. Denn ist alle Wirklichkeit dem christlichen Bekenntnis entsprechend durch
Gott wirklich und in jeder Gegenwart vor Gott, dann muss das „geistliche
Gewicht des Weltlichen“ im Blick sein.[4]
Das besagt – im Sinne von Luthers Theologie – die Negation einer Weltflucht
aus mönchischer oder schwärmerischer Einstellung zur Lebenswirklichkeit. Das
„Geistliche“ ist keinesfalls nur negativ, sondern ebenso konstitutiv positiv
für das „Weltliche“. Luther sah die Institutionen, die für die Stabilität
der Lebensverhältnisse einstanden, „die weltlichen Stände in einer Würde,
die sie vorher `ideologisch´ jedenfalls nicht und deshalb auch faktisch nur
eingeschränkt hatten.“[5]
Alle Einrichtungen, die dem Wohl des Lebens in Welt dienen, von der „Häuslichkeit“,
sozialer Gliederung, über Wirtschaft, Wissenschaft bis hin zum Staat, sind in
diese Würde eingeschlossen. Von daher ergibt sich für den
zivilgesellschaftlichen Akteur Kirche die Aufgabe, das kritische Bewusstsein in
negativer, aber ebenso auch im positiver Einstellung gegenüber dem Staat zu fördern,
was die Bejahung der rechtsstaatlichen Demokratie und ihre Förderung einschließt,
weil diese Staatsform trotz ihrer mühseligen und komplizierten Prozeduren am
ehesten dem Gemeinwohl dient. Weil die Wirklichkeit von Gott gewollt und trotz
ihrer immer wieder auch heillosen Abkehr von Gott weiter besteht, muss das Ja
zum Staat in kritischer Kompetenz in der Zivilgesellschaft gefördert werden.
Die Schwierigkeit besteht aber gerade darin, dass „die“ Wirklichkeit als der
dem Menschen gewährte Freiraum in so vielfältiger Weise durch
Interessenstreitigkeiten, Gewalt, Katastrophen, Machtmissbrauch, Korruption,
Egoismen ... gebrochen ist. Das Recht muss im Rechtsstaat immer erst wieder
hergestellt werden. Deshalb gibt es zwei verschiedene Orientierungsmuster.
Einerseits: Der Staat ist keine Schöpfungsordnung, sondern eine Notordnung, die
dem ständigen Rechtsbruch, dem Chaos, also der Sünde entgegenwirkt.
Andererseits: Die Naturrechtstradition geht davon aus, dass der Mensch ursprünglich
„einen Konsens bis hin zum kosmopolitischen Konsens, einen Konsens aller Völker
kraft seiner Vernunft erstrebt und in aller Regel einhält; Regelverletzungen
sind die Ausnahme.“[6]
Beide Orientierungen müssen kritisch gesehen werden. Legt man das Gewicht
einseitig auf die korrumpierte Wirklichkeit des Menschen in der Welt, auf die Sündhaftigkeit,
wird der Staat zum bloßen Zwangsstaat, in dem stets Misstrauen herrscht und die
Gewalt des Pöbels gebannt werden muss. Staatliche Macht wird zur Gewalt gegen
Gewalt. Wird im Gegenzug das Gewicht auf die vernünftige, auf Konsens
gerichtete Natur des Menschen gelegt, dann wird die Dimension der Verkehrung von
Macht in Gewalt und von Freiheit in Zwänge unterschätzt. Es kommt also darauf
an, die Mitte zu finden: Rechte, verantwortliche Herrschaft und Machtausübung
sind legitim, weil sie eine Bedingung für gelingendes Leben sind. Bloße Gewalt
ist verkehrte Macht. Gewaltanwendung darf nur Notfall, nicht Normalfall sein.
Diese Einstellung zur Wirklichkeit wird aber wesentlich dadurch gefördert –
und hier liegt wiederum das Spezifikum kirchlichen Auftrages -, dass Gottes
Tat-Wort der Heilszusage und Gottes Heils- und Erhaltungswille auch noch zur
verkehrten und korrumpierten Welt in der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit
laut wird. Im Vertrauen auf Gottes Wort entsteht ein Mut, dem Leben zu dienen in
rechter Herrschaftsausübung zur Gestaltung eines möglichst guten Lebens. Weil
das Wort Gottes Glauben hervorruft, ist der Glaube Mut zum Sein, der unüberwindlich
ist, weil er nicht in der Natur des Menschen, sondern in Gott gründet. Der
Glaube wirkt, was dem Leben zu Gebote steht (die „Gebote“), er beflügelt
gleichsam alles Wirken in und für die Lebenswirklichkeit. Der von Gott gewirkte
Glaube ist der Dienst Gottes am Menschen, auf den der Gottesdienst der Kirche
antwortet. Als öffentliche Veranstaltung ist der wöchentliche Gottesdienst der
dem Leben der Wirklichkeit wahrhaft dienende Beitrag des zivilgesellschaftlichen
Akteurs der Institution Kirche.
6.
Die Vorordnung der Liebe
Neben
Staat und Markt sind die Akteure der Zivilgesellschaft die „dritte Kraft“ im
Dienst der Sorge für das Gemeinwohl. Im Zusammenspiel dieser drei
„Institutionen liegt die Gewähr für einen möglichst hohen Ausgleich der
unterschiedlichen Interessen. Es geht dabei um das ständige Austarieren von
Rechten und Pflichten – ein unabschließbarer Prozess, der mit dem
Werde-Charakter der Lebenswirklichkeit mitgesetzt ist und solange währt wie das
Leben selbst. Das Austarieren von Rechten und Pflichten geschieht aber – wie
alltäglich wahrnehmbar – als Auseinadersetzung, als Kampf, weil immer erst
strittig ausgehandelt werden muss, was wem zustehen kann und was nicht. Die
zivilgesellschaftlichen Akteure nehmen hier die unabdingbare vermittelnde
Aktivität ein. Deshalb ist das Forum der Zivilgesellschaft der Aktionsraum
einer Streitkultur, die eigens der Ausbildung und Pflege bedarf. Das Forum ist
durchaus – wie die Institute von Markt und Politik – als notwendige
gesellschaftliche „Institution“ zu verstehen. Es sind die „ordinationes“,
die „Stände“, die mit der Schöpfung mitgesetzt sind und deshalb stets auf
ihre Dienlichkeit für das Leben kritisch zu gestalten sind. Als „ordinationes
Die“ sind sie die gleichsam von Gott der gebrochenen Lebenswirklichkeit
gesetzten Strukturbedingungen, damit Leben lebendig bleiben kann. Deshalb kommt
es darauf an, „dass man dies alles als wahrhaftige Gottesordnung erhalte und
in diesen Ständen christliche Liebe (caritatem) und rechte, gute Werke, jeder
in seinem Beruf, erweise.“[7]
Die notwendige Streitkultur als Kampf um Rechte wird christlich – und das ist
unverzichtbarer Beitrag der Kirche als zivilgesellschaftlicher Akteur – von
der Liebe getragen, die aus dem Glauben an Gottes Liebe in Christus ihre Kraft
gewinnt. Sie ist bereit, mehr zu geben als zu nehmen und eröffnet Wege, wo der
Kampf um Rechte Wege blockiert.
Nun
ist Liebe ein schwammiger und missbrauchter Begriff. Im Lateinischen kann man
unterscheiden zwischen „amor“, „caritas“ und „dielectio“. Von Amor
als Liebe gilt schon seit den mythologischen Anfängen:
„Sie
sieht mit dem Gemüt, nicht mit den Augen,
und
ihr Gemüt kann nie zum Urteil taugen.
Drum
nennt man ja den Gott der Liebe blind.“[8]
Weil Amor blind ist, muss wahre Liebe urteilsfähig sein, ein Auslesen (dilectio) auf das hin, was zu lieben ist und was nicht im Geiste aus Gottes Wort: den Menschen daraufhin zu lieben, dass er vor Gott ins rechte Verhältnis kommt, in den Nöten der gebrochenen Lebenswelt aus Glaube in der Liebe zu leben vermag (caritas). Da wird auch Amor „sehend“. Kirche kann als zivilgesellschaftlicher Akteur im Geiste des Evangeliums sein, was sie sein will: Kirche der Freiheit.
[1] Odo Marquard, Zvilcourage, in: Ders.: Skepsis und Zustimmung, Philosophische Studien, Stuttgart 1994, 125f
[2] Evangelisches Soziallexikon, Neuausgabe, hg. von M. Honecker u.a., Stuttgart 2001, Sp. 1846
[3] Historische Wörterbuch der Philosophie, Bd. 12, Sp. 1361
[4] O. Bayer, Martin Luthers Theologie, Tübingen 2003, 128
[5]
A.a.O., 129
[6]
A.a.O., 135
[7] Confessio Augustana, Art. XVI
[8] W. Shakespeare, Ein Sommernachtstraum, Erste Szene, Erster Aufzug, Übersetzung von A.W. von Schlegel
Über den Autor:
Friedrich Weber, Dr. theol., Jahrgang 1949. Studium der evangelischen Theologie,
Geschichte und Pädagogik in Wuppertal, Göttingen und Oldenburg; Promotion in
Kirchengeschichte in Frankfurt am Main. 1972-84 Vikar und Pastor in
Greetsiel; 1984-91 Pfarrer und Dekan in Oppenheim/Rhein, 1991-2002 Propst in
Wiesbaden; seit 2002 Landesbischof der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig.
Seit 2004 Lehrbeauftragter der TU-Braunschweig.